Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der OLIMPIA SPLENDID DEUTSCHLAND GMBH vom 23.07.2021

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für sämtliche, auch zukünftige Verträge zwischen OLIMPIA SPLENDID Deutschland GmbH (nachfolgend kurz „OLIMPIA SPLENDID“ oder Verkäufer) und dem jeweiligen Kunden bzw. Käufer, insbesondere Unternehmern. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn OLIMPIA SPLENDID vorher ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen, gelten vorrangig vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung an den Kunden maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss, Auftragsbestätigung:
1. Sofern der Kunde eine Bestellung als Angebot i.S.v. § 145 BGB abgibt, kann OLIMPIA SPLENDID dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen. Jede Bestellung wird dem Kunden in Text- oder Schriftform, z.B. per E-Mail, von OLIMPIA SPLENDID bestätigt. Diese Bestätigung ist für die Annahme des Auftrags zwingend erforderlich. Ohne die erforderliche Auftragsbestätigung besteht zwischen OLIMPIA SPLENDID und dem Kunden kein rechtswirksamer Vertrag.
2. Sofern dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung Unterlagen, gleich welcher Form, überlassen wurden, z.B. Kalkulationen oder Zeichnungen, behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor. Die Unterlagen dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden, außer es wurde eine ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung erteilt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben, Daten und Bilder der von OLIMPIA SPLENDID angebotenen Artikel ohne Vorankündigung verändert werden können.

§ 3 Preise, Zahlung
1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die angegebenen Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern in der jeweils geltenden Höhe. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, sind die angegebenen Preise unverbindlich. OLIMPIA SPLENDID behält sich angemessene Preisänderungen, z.B. wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten, ausdrücklich vor. Interne Verpackungs- und Bearbeitungskosten sind im Preis inbegriffen. Soweit es sich um einen Verkauf nach Österreich oder Schweiz handelt, hat der jeweilige Käufer als Importeur sämtliche anfallende Kosten im Zusammenhang mit Verpackung und Versand, wie z.B. Lizensierung und Entsorgung, selbst zu tragen.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Sofern nichts Abweichender vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Verzugszinsen werden gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. OLIMPIA SPLENDID ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, im Sinne von Vorauszahlungen, zu verlangen.

§ 4 Lieferzeit
1. OLIMPIA SPLENDID hält nach Möglichkeit die angegebene Lieferzeit ein. Die angegebene Lieferzeit ist jedoch unverbindlich. Ein Recht des Kunden hinsichtlich einer Erstattung zusätzlicher Kosten oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wegen der Nichteinhaltung der Lieferzeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist OLIMPIA SPLENDID berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, von dem Kunden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Für den Fall der vorstehenden Pflichtverletzung des Kunden, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde in den Verzug geraten ist.

§ 5 Teillieferungen
OLIMPIA SPLENDID ist berechtigt, die bestellten Gegenstände in mehreren teilweisen Lieferungen zu erbringen. Sofern OLIMPIA SPLENDID eine Teillieferung erbringt, ist die Bestellung und der zugrundeliegende Vertrag durch die erbrachte Verfügung teilweise erfüllt. Zahlungen für Teillieferungen sind fällig wie in Rechnung gestellt, es gilt § 3 Nr. 1 und Nr. 2 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen entsprechend.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung, Transportrisiko
Wird die Auslieferung der Ware auftragsgemäß auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks bzw. Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Kaufsache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Der Kunde übernimmt demnach die Verantwortung für jegliches Risiko hinsichtlich der Ware.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. OLIMPIA SPLENDID behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag vor. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, ist OLIMPIA SPLENDID berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
2. Der Kunde ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an OLIMPIA SPLENDID in Höhe des mit OLIMPIA SPLENDID vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von OLIMPIA SPLENDID, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. OLIMPIA SPLENDID wird die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Umbildung setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum von OLIMPIA SPLENDID stehenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden oder vermischt wird, erwirbt OLIMPIA SPLENDID das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Sofern dies in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für OLIMPIA SPLENDID verwahrt. Zur Sicherung der Kaufpreisforderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an OLIMPIA Splendid ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; OLIMPIA SPLENDID nimmt diese Abtretung schon jetzt an. OLIMPIA SPLENDID verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Gewährleistung
1. Die nachfolgenden Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei Verträgen innerhalb Deutschlands. Sollte die Niederlassung des Kunden in Österreich oder Schweiz befinden oder wurde vorab ein Gewährleistungsausschluss einvernehmlich vertraglich vereinbart, sind die nachfolgenden Vorschriften nicht anzuwenden und eine Gewährleistung insgesamt ausgeschlossen.
2. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auch Mengenabweichungen sind gem. § 377 HGB unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von OLIMPIA SPLENDID beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Reklamationen bezüglich Qualität oder/und Quantität der Ware werden nur berücksichtigt, wenn dies gegenüber OLIMPIA SPLENDID unverzüglich, längstens aber 10 Tage nach Erhalt der Lieferung bzw. Entdecken des Mangels, schriftlich oder in Textform angezeigt wird. Unterlässt der Kunde diese Anzeige gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware durch das Transportunternehmen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen OLIMPIA SPLENDID, da das Risiko im Sinne des Gefahrübergangs gem. § 6 dieser Vertragsbedingungen bereits auf den Kunden übergegangen ist. Sofern die Gewährleistung vorab von den Vertragspartnern oder von OLIMPIA SPLENDID explizit ausgeschlossen wurde, es
sich um gebrauchte Waren handelt oder um Waren, bei denen ein gesetzliches Rückgaberecht für gelieferte und fakturierte Produkte ausgeschlossen ist, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber OLIMPIA SPENDLID.
4. Für Produkte, die in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gebrauchsanweisungen und Empfehlungen verwendet werden, gilt eine 24-monatige Gewährleistungsfrist, ab dem Datum des ausgestellten Lieferscheins. Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Herstellungsfehler bzw. auf Mängel der Sache, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen. Normale Abnutzung und Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung und vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung eines Produktes sind von der von der Gewährleistung, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Herstellungsmängel, die erst nach Ablauf von 24 Monaten auftreten. Ausgeschlossen sind auch Mängel, die durch Feuchtigkeitseinfluss oder andere äußere Einflüsse (z.B. Sturz, Stoß-, Druck- oder Transportschäden) entstanden sind. Sollte die gelieferte Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird OLIMPIA SPLENDID die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge gemäß vorstehenden § 8 Nr. 3 nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Kunde hat, unabhängig von der Art der Nacherfüllung, OLIMPIA SPLENDID stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
5. OLIMPIA SPLENDID bietet die nachfolgenden drei Arten der Nacherfüllung an, die von dem jeweiligen Produkt und dessen Zubehör abhängen, wie es auch aus der Exportpreisliste hervorgeht:

RS“ - Defekte Geräte sind an den zentralen Reparatur Service, OLIMPIA SPLENDID Italien oder an einen benannten Service Point in Deutschland zu schicken. Alternativ besteht auf Anfrage die Möglichkeit der Lieferung von nur bestimmten, bestellten Ersatzteilen.
SP“ – „nur Ersatzteile“: OLIMPIA SPLENDID sendet dem Kunden die auf Anfrage bestellten Ersatzteile.
RO“ – „gesamtes Gerät“: Auf Anfrage sendet OLIMPIA SPLENDID dem Kunden das zu ersetzende, bestellte Gerät.

6. Die Standardtransportkosten („TR“) werden von OLIMPIA SPLENDID übernommen, wobei die Versandkosten für werkseitig zurückgerufene Geräte oder Ersatzteile der Absender zahlt. Beanstandete Waren oder Teile werden stets für einen Zeitraum von 4 Monaten für Rückfragen und weitere Untersuchungen aufbewahrt, bevor sie kostenneutral verwertet werden.
7. Nur OLIMPIA SPLENDID hat das Recht einen Herstellungsfehler oder Gewährleistungsfall zu bescheinigen. Ist der Kunde der Meinung, dass das Gerät von einem Fabrikationsfehler betroffen ist und ein Gewährleistungsfall vorliegt, ist die OLIMPIA SPLENDID Serviceabteilung vorab zu kontaktieren um eine Bestätigung zur Rücksendung einzuholen und das Gerät anschließend ordnungsgemäß an OLIMPIA SPLENDID zurückzusenden. OLIMPIA SPLENDID führt in jedem Fall eine technische Prüfung des defekten Geräts durch. Erst nach einer erfolgten Prüfung besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Gutschrift oder Versendung eines neuen Geräts. Diese Prüfung kann durch die lokale OLIMPIA SPLENDID Deutschland GmbH erfolgen oder an den OLIMPIA SPLEDDID Service Partner delegiert werden, der im Namen von OLIMPIA SPLENDID handelt, wenn dieser in dem betreffenden Land tätig ist. Je nach Ergebnis der Prüfung sind folgende Schritte möglich:

A. Das Gerät wird auf Kosten von OLIMPIA SPLENDID repariert und an den Kunden zurückgeschickt, wenn der Defekt aus der Sphäre von OLIMPIA SPLENDID resultiert. Für den Kunden entstehen keine Kosten.
B. Die Reparatur des Geräts erfolgt auf Kosten des Kunden, wenn der Defekt nicht im Verantwortungsbereich von Olimpia Splendid liegt.
C. Da Gerät wird nur ersetzt bzw. ausgetauscht, wenn es OLIMPIA SPLENDID nicht möglich oder zumutbar ist, das Gerät zu reparieren.

8. Es gilt eine zusätzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf reparierte Produkte, die sich jedoch nicht auf Betriebsmittel und Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien oder Akkus, erstreckt. Sie umfasst ferner nicht solche Mängel, die die beim Kunden oder bei Dritten durch normale Abnutzung Verschleiß, unsachgemäße Behandlung und böswillige oder fahrlässigen Gebrauch entstanden sind. Sie deckt auch keine Mängel ab, die durch Feuchtigkeitseinfluss oder andere äußere Einflüsse (Sturz, Stoß-, Druck- oder Transportschäden) entstanden sind. Diese Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Reparatur nicht von OLIMPIA SPLENDID, einer offiziellen Reparaturwerkstatt oder ohne schriftliche Genehmigung durchgeführt wurde.
9. Für sämtliche von OLIMPIA SPLENDID angebotenen Produkte kann die jeweilige Benutzer-, Installations- und Sicherheitsanweisung auf der Website www.olimpiasplendid.com eingesehen und heruntergeladen werden.

§ 9 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit es sich nicht um einen Exportvertrag nach Österreich oder Schweiz handelt oder mit dem Kunden ausdrücklich die Geltung etwas Abweichendes vereinbart wurde. Für den Fall, dass es sich um einen Exportvertrag nach Österreich oder der Schweiz handelt, ist grundsätzlich das Recht desjenigen Landes anwendbar, in das die Ware exportiert wird, anwendbar.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von OLIMPIA SPLENDID, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragspartnern zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem zugrundeliegenden Vertrag mindestens in Textform niedergelegt. Nebenabreden wurden nicht getroffen.